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Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
Weiterbildungsgeld spielt in Österreich eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Menschen während Phasen der Neuorientierung, Arbeitslosigkeit oder beruflichen Weiterbildung finanziell abzusichern. Wer arbeitslos ist oder sich im Job verändern möchte, fragt sich oft, wie eine Weiterbildung finanziert werden kann. Gerade das Weiterbildungsgeld, verschiedene Programme des AMS und regionale Angebote wie das WAFF Weiterbildungsgeld machen es möglich, ohne finanziellen Druck neue Qualifikationen zu erwerben. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über das Weiterbildungsgeld, die Voraussetzungen, verschiedene Förderwege und praxisnahe Tipps für den Antrag. Denn: Förderung berufliche Weiterbildung Österreich ist der Schlüssel zu besseren Jobchancen und langfristigem beruflichem Erfolg.
Das Weiterbildungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die vom Staat bereitgestellt wird, wenn Menschen in Österreich eine berufliche Weiterbildung, eine Umschulung oder eine Bildungskarenz absolvieren. Es dient in erster Linie als Ersatz für das reguläre Einkommen, wenn die Zeit für eine Qualifizierung genutzt wird. Wer im Rahmen einer Bildungskarenz, einer geförderten Umschulung oder als arbeitssuchende Person eine vom AMS bewilligte Weiterbildung absolviert, kann Weiterbildungsgeld beantragen. Die Voraussetzung ist, dass die Maßnahme von einer zuständigen Stelle (meist AMS oder WAFF) anerkannt und genehmigt ist (
Erwachsenenbildung.at,
oesterreich.gv.at,
oegb.at).
Es gibt Unterschiede zu anderen Förderinstrumenten: Während das Weiterbildungsgeld als laufender Ersatz für das Einkommen während der Weiterbildungszeit dient, werden Kursbeihilfen, das Bildungskonto und Prämien vor allem zur Deckung von Kurskosten, Prüfungen oder Lernmaterialien eingesetzt. Diese können in vielen Fällen zusätzlich zum Weiterbildungsgeld beantragt werden, sind aber kein Ersatz für das tägliche Einkommen (
WAFF,
Institut-eWi,
AMS).
Anspruchsberechtigt auf das Weiterbildungsgeld sind drei große Gruppen:
Das ams Weiterbildungsgeld ist für viele Menschen in Österreich der wichtigste finanzielle Anker während einer Weiterbildungsphase. Anspruch darauf haben arbeitslose oder arbeitssuchende Personen, die eine vom AMS geförderte und genehmigte Qualifizierungsmaßnahme besuchen. Dazu zählen klassische Umschulungen in technischen oder sozialen Berufen, aber auch IT-Kurse, Fremdsprachentrainings oder pädagogische Weiterbildungen (
Erwachsenenbildung.at,
oegb.at).
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass diese Maßnahme im Betreuungsplan des AMS als sinnvoll und förderfähig anerkannt wird. Bei der Bildungskarenz gilt zudem, dass man mindestens sechs Monate unmittelbar davor sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein muss. Während der Weiterbildung muss normalerweise ein Mindestumfang von 20 Wochenstunden nachgewiesen werden; bei Betreuungspflichten (Kinder unter sieben Jahren) genügt ein reduzierter Umfang von 16 Wochenstunden (
oesterreich.gv.at).
Die Höhe des ams Weiterbildungsgeld entspricht in der Regel dem fiktiven Arbeitslosengeld. Das bedeutet: Auch wenn man nicht arbeitslos im klassischen Sinn ist, erhält man für die Zeit der Weiterbildung einen Geldbetrag, der sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert. Die maximale Bezugsdauer beträgt meist bis zu zwölf Monate innerhalb von vier Jahren, wobei die genaue Dauer je nach Bildungsmaßnahme und individueller Lebenssituation variieren kann (
Erwachsenenbildung.at,
oesterreich.gv.at).
Gerade in Phasen der Arbeitslosigkeit kann das Weiterbildungsgeld verhindern, dass finanzielle Sorgen einen beruflichen Neustart blockieren. Wer sich fragt, wie arbeitslos Weiterbildunggeld zu erhalten ist, sollte immer zuerst mit dem AMS über die geplante Weiterbildung sprechen – nur anerkannte Maßnahmen werden finanziell getragen. Förderung berufliche Weiterbildung Österreich ist also keine Glückssache, sondern das Ergebnis einer guten Planung und Kommunikation mit den zuständigen Stellen.
Anspruchsberechtigt sind arbeitslose oder arbeitssuchend gemeldete Personen, Arbeitnehmer*innen während einer Bildungskarenz und Förderberechtigte in Wien, z. B. über WAFF-Programme. Die genauen Bedingungen hängen vom Förderweg ab.
Es orientiert sich in der Regel an der Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Auszahlung unterscheidet sich nach individueller Lebens- und Einkommenssituation sowie der Art der anerkannten Maßnahme.
Grundsätzlich förderfähig sind AMS- und WAFF-anerkannte Qualifizierungsmaßnahmen, Bildungskarenz-Bildungen und vom Bildungsanbieter schriftlich bestätigte sowie vom AMS genehmigte Kurse. Details klärt die jeweilige Förderstelle.
Ja, in vielen Fällen lassen sich Kursbeihilfen oder regionale Förderungen mit dem Weiterbildungsgeld verbinden. Maßgeblich ist, dass jede Maßnahme einzeln geprüft und genehmigt wird.